Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) überhaupt berechnet werden. Verdienst du mehr, wird der übersteigende Teil deines Einkommens für diese beiden Versicherungszweige nicht mehr herangezogen – dein Beitrag steigt ab diesem Punkt nicht weiter. Die BBG gilt einheitlich für gesetzlich Versicherte, unabhängig davon, ob du pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert bist.
Die Werte 2026: 69.750 € im Jahr / 5.812,50 € im Monat
2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 € im Jahr, umgerechnet 5.812,50 € im Monat. Im Vorjahr 2025 lag sie noch bei 66.150 € – ein Anstieg von 3.600 €. Festgelegt wurde der Wert per Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, die das Bundeskabinett am 8.10.2025 beschlossen und der Bundesrat am 21.11.2025 gebilligt hat.
Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze (77.400 €/Jahr)
Häufig verwechselt, aber zwei unterschiedliche Grenzwerte: Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt deinen GKV-Beitrag nach oben. Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) entscheidet dagegen, ob du überhaupt versicherungspflichtig in der GKV bleibst oder in die private Krankenversicherung wechseln darfst. 2026 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat), gegenüber 73.800 € im Jahr 2025. Erst wer dauerhaft über dieser – höheren – Grenze verdient, kann sich von der GKV-Pflicht befreien lassen und privat versichern.
Was das für deinen Beitrag konkret bedeutet
Liegt dein Bruttoeinkommen bei oder über 5.812,50 € im Monat, wird dein GKV- und Pflegeversicherungsbeitrag nur noch auf Basis dieses Höchstbetrags berechnet – jeder Euro, den du darüber hinaus verdienst, bleibt für diese beiden Beiträge außen vor. Dein Beitrag steigt also ab diesem Einkommen nicht weiter, egal wie viel mehr du verdienst. Für Angestellte mit sehr hohem Einkommen ist die BBG deshalb eine faktische Beitragsobergrenze – gut zu wissen bei der eigenen Netto-Kalkulation.
Warum sich die Grenze jährlich ändert
Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze orientieren sich an der bundesweiten Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres. Steigen die Durchschnittseinkommen in Deutschland, steigen die Grenzwerte entsprechend mit. Rechtlich verankert wird das jedes Jahr über die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung: Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf (für 2026 am 8.10.2025), anschließend muss der Bundesrat zustimmen (für 2026 am 21.11.2025) – erst dann gelten die neuen Werte ab dem 1. Januar des Folgejahres verbindlich.