KFZ-Versicherung kündigen – Fristen 2026

Wer die Kündigungsfrist verpasst, sitzt ein weiteres Jahr im alten Tarif fest. So findest du den richtigen Zeitpunkt – ob regulär zum Jahresende oder per Sonderkündigungsrecht.

📅 Aktualisiert: 27.08.2026
📋 Inhaltsverzeichnis
  1. Die reguläre Kündigungsfrist: 1 Monat zum Vertragsende
  2. Der wichtigste Stichtag: 30. November
  3. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
  4. Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall
  5. So kündigst du richtig
  6. Was danach passiert – nahtloser Wechsel

Die reguläre Kündigungsfrist: 1 Monat zum Vertragsende

KFZ-Versicherungen laufen in der Regel ein Versicherungsjahr, meist deckungsgleich mit dem Kalenderjahr (1.1.–31.12.). Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Willst du zum 31.12. wechseln, muss deine Kündigung also spätestens einen Monat vorher beim Versicherer ankommen.

Der wichtigste Stichtag: 30. November

Weil die meisten Verträge zum Kalenderjahresende laufen, ist der 30. November der entscheidende Stichtag für die ordentliche Kündigung zum 31.12. Wichtig: Es zählt der Zugang der Kündigung beim Versicherer, nicht das Datum, an dem du sie abgeschickt hast. Plane deshalb ein paar Tage Puffer ein, statt bis zum letzten Moment zu warten.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht dein Versicherer den Beitrag – etwa durch eine allgemeine Tarifanpassung – hast du unabhängig vom 30.11.-Stichtag ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss dann meist innerhalb eines Monats ab Zugang der Erhöhungsmitteilung erfolgen und wird üblicherweise zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Erhöhung gelten würde. So bist du an eine Beitragserhöhung nicht bis zum regulären Jahresende gebunden.

Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall

Auch nach einem Schadensfall greift in der Regel ein Sonderkündigungsrecht – für dich als Versicherten ebenso wie für den Versicherer. Die Kündigung ist typischerweise innerhalb eines Monats nach der Regulierung des Schadens möglich, unabhängig vom sonst geltenden Stichtag 30. November. Wer nach einem Schaden mit einer schlechteren Einstufung oder Beitragserhöhung rechnet, kann so vorzeitig zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

So kündigst du richtig (Form, Nachweis)

Für die Kündigung gilt: schriftlich und nachweisbar. Nenne in deinem Kündigungsschreiben deine Versicherungsscheinnummer, das gewünschte Kündigungsdatum und unterschreibe. Da der Zugang beim Versicherer zählt, nicht das Absendedatum, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben oder – falls dein Versicherer das zulässt – mit Lesebestätigung per E-Mail, damit du den fristgerechten Zugang im Zweifel nachweisen kannst.

Was danach passiert – nahtloser Wechsel

Damit keine Deckungslücke entsteht, solltest du den neuen Vertrag erst final abschließen, wenn der Wechseltermin feststeht – viele neue Versicherer übernehmen die Kündigung des Altvertrags im Rahmen des Wechselservice sogar automatisch für dich. Bei einer Neuzulassung oder einem Halterwechsel brauchst du zusätzlich die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) deines neuen Versicherers für die Zulassungsstelle. So läuft der Wechsel lückenlos, ohne dass du zwischenzeitlich unversichert bist.

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Häufige Fragen

In der Regel bis 30. November für eine Kündigung zum 31.12., wenn dein Vertrag zum Kalenderjahresende läuft. Es zählt der Zugang der Kündigung beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
Nur mit Sonderkündigungsrecht – etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall. Ohne einen dieser Gründe bindet dich die reguläre Vertragslaufzeit bis zum nächsten Kündigungstermin.
Bei einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht, meist mit einem Monat Frist ab Zugang der Erhöhungsmitteilung – unabhängig vom 30.11.-Stichtag.
Nicht zwingend. Viele neue Versicherer übernehmen die Kündigung des Altvertrags als Teil ihres Wechselservice automatisch, sobald du den neuen Vertrag abschließt.

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