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Wärmepumpe Förderung 2026: KfW-Zuschuss 458 erklärt

Förderung für Wärmepumpen 2026: Grundförderung, Boni, förderfähige Kosten und die richtige Reihenfolge beim Antrag – Stand 21.07.2026.

Veröffentlicht am

Zuschuss für den Heizungstausch: KfW-Programm 458

Stand: 21.07.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW bzw. des BAFA zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Den Zuschuss für eine neue Wärmepumpe gibt es über das KfW-Programm 458 – nicht über das BAFA. Gefördert werden nur Heizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen; das ist eine Förderbedingung, keine gesetzliche Pflicht mehr. Die Bausteine:

  • 30 % Grundförderung
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus – der Satz sinkt halbjährlich und entfällt ab 01.08.2028
  • 40 %, 30 % oder 10 % Einkommensbonus, gestaffelt nach Einkommen und nur für Selbstnutzer; über 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen gibt es keinen Einkommensbonus

Der Förderhöchstsatz liegt bei 70 %, für die niedrigste Einkommensgruppe bei 80 %. Der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind ersatzlos entfallen.

Förderfähig sind beim Einfamilienhaus zum Stand 21.07.2026 Kosten bis 28.000 €. Dieser Betrag sinkt bis 2030 jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 €. Der maximale Zuschuss lag damit zum Stand 21.07.2026 bei 22.400 €.

💡 Beispiel: Bei 25.000 € förderfähigen Kosten und 46 % Förderung (30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, sofern die Voraussetzungen für den Bonus erfüllt sind) beträgt der Zuschuss 11.500 €.

Dämmung, Fenster und Energieberatung: BAFA-Einzelmaßnahmen

Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik – nicht der Heizungstausch selbst – fördert das BAFA:

  • 15 % Grundförderung
  • +5 Prozentpunkte mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) – nur ab 30.000 € förderfähiger Investition und nur auf den Betrag darüber
  • Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Kalenderjahr: erste Wohneinheit 30.000 € (mit iSFP 60.000 €), 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € (30.000 €), ab der 7. Wohneinheit je 8.000 € (15.000 €)
  • Energieberatung (iSFP): 50 % des Honorars, höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 850 € ab drei Wohneinheiten

Eine Übersicht der Anschaffungskosten findest du im Ratgeber Wärmepumpe Kosten 2026.

So beantragst du die Förderung

  1. Angebote einholen und einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der an die Förderzusage geknüpft ist (aufschiebende oder auflösende Bedingung)
  2. Förderantrag stellen – für den Heizungstausch bei der KfW, für Einzelmaßnahmen beim BAFA
  3. Erst danach mit den Arbeiten beginnen
  4. Nach Abschluss die geforderten Nachweise einreichen; danach wird der Zuschuss ausgezahlt

Wichtig: Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Arbeitsbeginn vor dem Antrag ist förderschädlich.

Wer mehr zum tatsächlichen Stromverbrauch wissen will: Im Ratgeber Wärmepumpe Stromverbrauch findest du JAZ-Beispielrechnungen und Effizienz-Tipps.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
30 % Grundförderung, dazu je nach Situation der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %, sinkt halbjährlich) und der Einkommensbonus (40, 30 oder 10 %, nur für Selbstnutzer). Der Höchstsatz liegt bei 70 %, für die niedrigste Einkommensgruppe bei 80 % – bei 28.000 € förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus (Stand: 21.07.2026) also höchstens 22.400 €.
Wann muss ich die Förderung beantragen?
Nach Abschluss eines Vertrags mit Förderbedingung und vor Beginn der Arbeiten. Ein Vertrag ohne Bedingung oder ein Arbeitsbeginn vor dem Antrag ist förderschädlich.
Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?
Den Zuschuss für den Heizungstausch vergibt die KfW im Programm 458. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie die Energieberatung.