Zuschuss für den Heizungstausch: KfW-Programm 458
Stand: 21.07.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW bzw. des BAFA zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Den Zuschuss für eine neue Wärmepumpe gibt es über das KfW-Programm 458 – nicht über das BAFA. Gefördert werden nur Heizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen; das ist eine Förderbedingung, keine gesetzliche Pflicht mehr. Die Bausteine:
- 30 % Grundförderung
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus – der Satz sinkt halbjährlich und entfällt ab 01.08.2028
- 40 %, 30 % oder 10 % Einkommensbonus, gestaffelt nach Einkommen und nur für Selbstnutzer; über 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen gibt es keinen Einkommensbonus
Der Förderhöchstsatz liegt bei 70 %, für die niedrigste Einkommensgruppe bei 80 %. Der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind ersatzlos entfallen.
Förderfähig sind beim Einfamilienhaus zum Stand 21.07.2026 Kosten bis 28.000 €. Dieser Betrag sinkt bis 2030 jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 €. Der maximale Zuschuss lag damit zum Stand 21.07.2026 bei 22.400 €.
Dämmung, Fenster und Energieberatung: BAFA-Einzelmaßnahmen
Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik – nicht der Heizungstausch selbst – fördert das BAFA:
- 15 % Grundförderung
- +5 Prozentpunkte mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) – nur ab 30.000 € förderfähiger Investition und nur auf den Betrag darüber
- Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Kalenderjahr: erste Wohneinheit 30.000 € (mit iSFP 60.000 €), 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € (30.000 €), ab der 7. Wohneinheit je 8.000 € (15.000 €)
- Energieberatung (iSFP): 50 % des Honorars, höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 850 € ab drei Wohneinheiten
Eine Übersicht der Anschaffungskosten findest du im Ratgeber Wärmepumpe Kosten 2026.
So beantragst du die Förderung
- Angebote einholen und einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der an die Förderzusage geknüpft ist (aufschiebende oder auflösende Bedingung)
- Förderantrag stellen – für den Heizungstausch bei der KfW, für Einzelmaßnahmen beim BAFA
- Erst danach mit den Arbeiten beginnen
- Nach Abschluss die geforderten Nachweise einreichen; danach wird der Zuschuss ausgezahlt
Wichtig: Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Arbeitsbeginn vor dem Antrag ist förderschädlich.
Wer mehr zum tatsächlichen Stromverbrauch wissen will: Im Ratgeber Wärmepumpe Stromverbrauch findest du JAZ-Beispielrechnungen und Effizienz-Tipps.